
Dauern Fixierungen an Beinen, Armen, Bauch, Brust oder Stirn länger als eine halbe Stunde, reichen ärztliche Anordnungen allein nicht aus. Vielmehr ist die Genehmigung eines Richters erforderlich. Werden solche Maßnahmen in der Nacht vorgenommen, muss eine Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden. Zu diesen Ergebnissen kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. 2 BvR 309/15 u.a.) in einem aktuellen Urteil. Eine zeitgleich veröffentlichte S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang zeigt Ärzten und Pflegekräften, welche alternativen Möglichkeiten sie in der Praxis haben. Mehr lesen…